Ein Netflix-Kunde hat erfolgreich gegen die letzten Preiserhöhungen des Streamers geklagt. Mit etwas Glück könnten dabei zahlreiche Nutzer*innen auch Geld zurückbekommen.
Netflix hat in den letzten Jahren mehrfach die Preise für die verschiedenen Mitgliedschaftsmodelle erhöht, von 11,99 Euro auf nun 17,99 Euro pro Monat für das -Abonnement. Dagegen klagte laut n-tv ein Kunde, der ursprünglich den günstigeren Tarif abgeschlossen hatte – und zwar mit Erfolg.
Vor dem Landgericht Köln (Az. 6 S 114/23) wurde am 15. Mai 2025 entschieden, dass Netflix die Preiserhöhungen nicht einseitig durchsetzen darf, weil keine wirksame Vertragsänderung vorlag. Das Urteil ist rechtskräftig, da eine Berufung abgelehnt wurde.
Das Gericht stellte fest, dass die Preisänderungen von Netflix-Mails begleitet wurden, die aber laut Landgericht Köln nicht als rechtsgültiges Vertragsangebot gelten. Die Kund*innen hatten diese Mitteilungen nicht als echtes Angebot zur Vertragsänderung verstanden, sondern nur als Information über eine bereits beschlossene Preiserhöhung. Ein einfacher Klick auf einen Button reiche nicht aus, um eine wirksame Zustimmung zur Erhöhung zu geben.
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Mit dem Musterbrief Rückerstattung von Netflix fordern
Der Kläger bekommt rund 200 Euro an seit 2019 zu viel gezahlten Beiträgen zurück. Für die Jahre 2017 und 2018 ist eine Rückforderung wegen Verjährung nicht mehr möglich. Das Urteil könnte für Millionen Netflix-Kund*innen in Deutschland bedeuten, dass sie ebenfalls zu viel gezahlte Beiträge zurückfordern können – vorausgesetzt, sie hatten einen niedrigeren Abo-Preis als den aktuellen abgeschlossen und dass – sofern es nicht außergerichtlich geklärt werden kann – die anderen Gerichte genauso entscheiden wie das Landgericht Köln.
Die Anwaltskanzlei WBS LEGAL, die den Kläger juristisch vertreten hat, stellt nun ein Musterschreiben bereit, mit dem Nutzer*innen ihre Rückzahlung außergerichtlich fordern können. Wenn ihr danach googelt, könnt ihr euch das Dokument direkt über den Link von WBS herunterladen. Ob Netflix der Forderung außerhalb eines Gerichtsverfahrens nachkommt, ist jedoch ungewiss. Im Zweifelsfall müsste der Anspruch erneut vor Gericht durchgesetzt werden.